FCP ______________________ Immobilien Consulting e.K.
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Weiterbildungspflicht nach              § 34c Abs. 2a GewO                         § 15b MaBV

Gewerbebetreibende, die eine Erlaubnis nach §34c Abs. 1 Satz Nr. 1 GewO als Immobilienmakler besitzen, müssen sich für Ihre Tätigkeiten im Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterbilden.   

 

 

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