Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO § 15b MaBV
Gewerbebetreibende, die eine Erlaubnis nach §34c Abs. 1 Satz Nr. 1 GewO als Immobilienmakler besitzen, müssen sich für Ihre Tätigkeiten im Umfang von 20 Stunden
innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterbilden.